Dieses Baugrundstück, ruhig und doch zentral in Dellbrück gelegen, bietet ideale Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens. Die Bebauung erfolgt gemäß § 34 Abs. 1 BauGB und orientiert sich an der vorhandenen Nachbarschaftsbebauung. Da die umliegenden Gebäude überwiegend dreieinhalbgeschossig ausgeführt sind, erscheint – vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung – die Errichtung eines freistehenden Wohnhauses mit ca. 350 m² Wohnfläche realisierbar.
Alternativ bietet das Grundstück auch eine attraktive Entwicklungsmöglichkeit für die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelhaushälften. Für dieses Bauvorhaben liegt bereits eine Baugenehmigung vor, wodurch sich die Planungs- und Realisierungsphase erheblich verkürzen kann.
Mit einer Breite von etwa 18 Metern und einer Tiefe von etwa 12 Metern bietet das Grundstück vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten für eine anspruchsvolle Wohnbebauung – sowohl für Eigennutzer als auch für Investoren.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
•Bebauung nach § 34 Abs. 1 BauGB (Nachbarschaftsbebauung)
•Freistehende Bebauung mit bis zu ca. 350 m² Wohnfläche möglich*
•Alternativ: genehmigte Planung für ein Doppelhaus mit zwei Doppelhaushälften
•Attraktiv für Eigennutzer, Bauträger und Investoren
•Flexible Nutzungsmöglichkeiten und hohes Entwicklungspotenzial
*Die endgültige Bebaubarkeit eines freistehenden Wohnhauses ist mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen und erfolgt vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung. Für die Errichtung eines Doppelhauses liegt bereits eine Baugenehmigung vor.




