AGB

Vendum Immobilien GmbH
Bredeneyer Str. 119-121
45133 Essen
Geschäftsführer: Dirk Langensiepen, Dominik Recke, David Christian Wettmann
Tel. 02234 / 20 222 66
www.vendum.de
info@vendum.de

§1 Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelte ausschließlich und sind Grundlage des Maklervertrages und somit Vertragsinhalt. Der Maklervertrag mit der Vendum Immobilien GmbH, Bahnstraße 112, 50858 Köln kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.

§2 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden müsste, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Vendum GmbH die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten. Weitere Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

§3 Doppeltätigkeit
Die Vendum Immobilien GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. Dies ist in der Regel so, es sei denn es wird eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

§4 Provisionsanspruch
Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in entsprechender Form und gegebenenfalls des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das in Zusammenhang mit der unsererseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Der Kunde verpflichtet sich uns die Erwerbs- und Nutzungsbedingungen mitzuteilen. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, sollte statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes Geschäft zustande kommen (zum Beispiel Kauf statt Miete), welches in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von unserem ursprünglichen Angebot abweicht. Sollte eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, verpflichtet sich der Kunde im Falle des Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl. 19% MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer erhoben, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart oder in dem objektzugehörigen Exposé anders ausgewiesen ist. Dies gilt nicht im Verhältnis zu Käufern, wenn die Firma Vendum GmbH als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und mit dem Kaufinteressenten kein Maklervertrag abschließt. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. 19% MwSt. zu zahlen. Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§5 Aufrechnungsverbot
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung wird nicht bestritten oder ist rechtskräftig festgestellt.

§6 Objektkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebots das von der Vendum Immobilien GmbH nachgewiesene und / oder angebotene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Exposés bzw. Nachweises schriftlich mitzuteilen. Sollte dies nicht erfolgen, hat der Kunde im Rahmen des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, welche auf Grund der nicht erteilten Information zu der bestehenden Vorkenntnis entstanden sind.

§7 Eigentümerangaben
Alle unterbreiteten Angebote der Vendum Immobilien GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die Vendum Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer / Vermieter bzw. von einem Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten.

§8 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Vendum Immobilien GmbH die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§9 Haftungsbegrenzung
Ansprüche für Schäden, die der Kunde erleidet, oder für Schäden, die an vom Kunden eingebrachten Sachen entstehen, insbesondere auch solche schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlungen und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypische vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen gehaftet wird. Die Firma Vendum Immobilien GmbH prüft die Bonität der nachgewiesenen / vermittelten Parteien nicht und übernimmt deshalb auch keine Haftung diesbezüglich.

§10 Gerichtsstand
Sind die Vendum Immobilien GmbH und der Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüchen und als Gerichtsstand Köln vereinbart.

§11 Verbindlichkeit
Die Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in Ihrem übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Parteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise, zu erreichen.